Straßenverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2023.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt.
(3) Es gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
1. Innerorts: 160 km/h
2. Außerorts: 250 km/h
(4) Auf Highways und Freeways gilt die Richtgeschwindigkeit 290 km/h.
(1) Jede Person, welche ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, muss die entsprechende Fahrerlaubnis mit sich führen.
(2) Führt eine Person die entsprechende Fahrerlaubnis nicht mit sich wird dies mit Geldstrafe von 250 $ bestraft.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten oder mit Geldstrafe von 1000 $ wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu 7 Hafteinheiten oder mit Geldstrafe bis zu 750 $ wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 3 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 7 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 7 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(1) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 11 km/h - 20 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 200 $ bestraft.
(2) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h - 30 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 350 $ bestraft.
(3) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 km/h - 40 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 500 $ bestraft.
(4) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit innerorts um 41 km/h - 50 km/h überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 1000 $ bestraft.
(5) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit innerorts über 50 km/h überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Monaten und einer Geldstrafe von 2000 $ bestraft.
(1) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 11 km/h - 20 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 150 $ bestraft.
(2) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 km/h - 30 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 250$ bestraft.
(3) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 31 km/h - 40 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 400 $ bestraft.
(4) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h - 50 km/h überschreitet, wird mit einer Geldstrafe von 550 $ bestraft.
(5) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 51 km/h - 60 km/h überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 1000 $ bestraft.
(6) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts um 61 km/h - 80 km/h überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 2000 $ bestraft.
(7) Wer die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit außerorts über 80 km/h überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 3000 $ bestraft.
(1) Halten ist verboten in Ein- und Ausfahrten von Behörden, auf Gleisanlagen und in Kreuzungsbereichen.
(2) Parken ist verboten, wo Halten verboten ist, an roten Bordsteinen, vor Hydranten und in Ein- und Ausfahrten.
(3) Wer widerrechtlich an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle hält, wird mit einer Geldstrafe von 250$ bestraft.
(4) Wer widerrechtlich an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle parkt, wird mit einer Geldstrafe von 350$ bestraft.
(5) Wer vor einer Ein-/Ausfahrt einer Behörde sein Fahrzeug parkt, wird mit einer Geldstrafe von 500 $ bestraft.
(1) Wer rückwärts entgegengesetzt der Fahrtrichtung fährt, wird mit Geldstrafe von 300 $ bestraft.
(2) Wer entgegengesetzt der vorgegebenen Fahrtrichtung fährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 500 $ bestraft.
(3) Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nicht gewährt, wird mit Geldstrafe von 150 $ bestraft.
(4) Wer ohne eingeschaltetem Licht fährt, wenn dies erforderlich ist wird mit Geldstrafe von 200 $ bestraft.
(1) Wer erforderlicher Weise keine Rettungsgasse bildet, wird mit Geldstrafe von 200 $ bestraft.
(2) Wer die Sondersignale missachtet und Rettungs- und Einsatzfahrzeugen keinen Platz gewährt, wird mit Geldstrafe von 400 $ bestraft.
(1) Wer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht einen Unfall verursacht, wird mit Geldstrafe von 750 $ bestraft.
(2) Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 1000 $ bestraft.
(1) Wer ein Fahrzeug führt während er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 750$ bestraft.
(2) Wer ein Fahrzeug führt während er unter dem Einfluss von Alkohol steht ein den Grenzwert von 0,5%° übersteigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 500$ bestraft.
(3) Wer ein Fahrzeug führt während er unter dem Einfluss von Alkohol steht ein den Grenzwert von 1,1%° übersteigt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 750$ bestraft.
(1) Wer beim Führen eines Fahrzeuges ein elektrisches Gerät bedient, was zu Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, wird mit Geldstrafe von 500$ bestraft.
(2) Wer ohne behördliche Genehmigung eine Straßensperre errichtet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 400$ bestraft.
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 25 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 750$ bestraft.